BRANDSCHUTZTÜREN Wartung

Brandschutz • Beratung • Schulung • Dienstleistung

WARTUNG VON BRANDSCHUTZTÜREN

Sicherheit ohne Sorgen in Ihrem Unternehmen

Brandschutztüren müssen lt. AM-VO, AschG, AStV geprüft werden!

Brandschutztüren und -tore sind sicherheitstechnische Anlagen und dienen dem Personen- und Objektschutz. Meist sind diese Anlagen mit einer Feststelleinrichtung verbunden. Die Auslöseeinrichtungen für die Anlagen könne unterschiedlich Ausgeführt werden z.B. Brandmeldeanlage, Branmelder bei dem Tor- Tür, Stromausfall, etc. Um eine sichere Evakuierung und Rettungsmaßnahmen gewährleisten zu können, sind für automatische Tür- & Tor- bzw. Feststellanlagen vom Gesetzgeber Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben (lt. TRVB 148).  

Achten Sie auf das ÜA-Zeichen auf Ihrer Brandschutztüre! Brandschutztüren MÜSSEN lt. AM-VO, AschG, AStV geprüft werden! 

DIE GRUNDELEMENTE DER PRÜFUNG

Instandhaltung Inspektion Brandschutztür Zustand: 

GESETZLICHE VERANKERUNG, RICHTLINIEN UND NORMEN:

ArbeitnehmerInnen-schutzgesetz (ASchG)  Arbeitsstättenverordnung (AStV) 
Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) 
TRVB B 148 Feststellanlagen 
TRVB B 108 
Baulicher Brandschutz 
TRVB O 121 Brandschutzpläne 
ÖNORM B 3850 Feuer- schutzabschlüsse Dreh & Pendeltüren/-tore 
ÖNORM B 3852 Feuer- schutzabschlüsse Hub, Kipp, Schiebe, Falttü- ren/-tore  ÖNORM EN 14637 Schlösser und Bau- beschläge – Elektrisch gesteuerte Feststell- anlagen für Feuer-/ Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung Herstellerrichtlinien 

Fragen und Antworten

Als Betreiber sind Sie verpflichtet mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen eine Sicherheitsüberprüfung der Anlage durchführen zu lassen und Sie müssen diese auch dokumentieren. Um eine einwandfreie Funktionsfähigkeit zu gewährleisten ist eine fachgerechte Wartung einmal im Jahr durchzuführen, sowie eine monatliche Kontrolle durch den Brandschutzbeauftragen gemäß der TRVB O120. 

Brandschutztüren finden sich in all jenen Bauabschnitten, die vor Feuer und Rauch oder Gasen besonders geschützt werden müssen, beispielsweise in: langen Fluren. Treppenhäusern.gemäß der OIB und den gültigen Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes.  

BRANDSCHUTZTÜR/FEUERSCHUTZTÜR EI230C -> T30 

Diese Tür muss selbständig schließend sein, sie schützt vor Bränden. Eine Feuerschutztüre EI2 30-C bzw. E30-C nach ÖNorm B3850 hat die primäre Aufgabe, das Ausbreiten von Feuer und Flammen zu verhindern. Die Verbreitung von Rauch (zB. von einem entfernt liegenden Brandherd) wird hierbei nicht berücksichtigt bzw. nur mangelhaft verhindert. Darum wird in der ÖNorm B3851 die Rauchschutz- abschlusstüre SmC definiert. Dabei handelt es sich primär um KEINE Brandschutztüre, sondern vielmehr um ein Tü- relement, welches durch einen stabilen und verzugsarmen Aufbau und durch eine optimale 4 seitige Abdichtung die Verbreitung von Rauch (geprüft wird bei 200°C) verhindert. Natürlich kann es zu einer Kombination beider Anforderungskriterien kommen. 

 RAUCHSCHUTZTÜR EI230C – SM ALT R 30 

Es handelt sich um eine speziell abgedichtete Tür, die Schutz vor Rauch bietet. Auch diese Art muss selbständig schließend sein. Erkennungsmerkmal sind z.B. mechanisch absenkbare Bodendichtungen. 

 PANIKTÜR 

Eine Paniktür ist darauf ausgerichtet, dass sie sich auch bei Gefahr noch in Fluchtrichtung öffnen lässt (Panikschloss). Durch Betätigung eines Drückers löst sich die Verriegelung der Tür, damit eine Flucht aus dem Gebäude gewährleistet ist (EN 179/EN 1125). 

Brandschutztüren… 
müssen einer täglichen Benutzung stand halten! 
müssen eine sichere Evakuierung gewährleisten! 
müssen im Ernstfall Feuer und Rauch im Zaum halten! 
müssen einwandfrei schließen bzw. öffnen! 
…dürfen nicht manipuliert werden und Schäden aufweisen! 

 

Im Klartext hieß das: Die Fluchttür muss nach außen aufschlagen. Denn eine Fluchttür, die nach innen aufgeht, verstärkt die Stresssituation der betroffenen Personen und erschwert die Flucht erheblich, so das Gericht. 

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